Altargemeinschaft


Bedingungen für die Altargemeinschaft
 
Die Unabhängige Katholische Kirche heißt an ihren Altären alle willkommen, die sich ihnen ehrfürchtig und aufrichtig nähern. Sie erblickt in der christlichen Kirche eine Bruderschaft aller, die sich an Christus wenden, der ihr geistiges Leben beseelt. Sie bietet das heilige Sakrament seiner Liebe jedem Mitglied dieser Bruderschaft dar, das es ehrfurchtsvoll ersehnt.
 
Die Unabhängige Katholische Kirche erkennt all jene Taufen bei denen als gültig an, die gemäß dem Herrenwort "Gehet hin in alle Welt und taufet alle Völker und lehret sie zu halten all das, was ich Euch befohlen habe" und "taufet im Namen des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes", getauft worden sind.
 
Bewerber um die Aufnahme in die Unabhängige Katholische Kirche werden durch die Taufe zugelassen, oder, wenn diese bereits nach oben erwähnten Vorschriften vollzogen wurde, durch die Firmung. Wenn der Bewerber sowohl die Taufe als auch die Firmung in vollständiger Weise bereits erhalten hat, wird eine einfache Form der Annahme angewandt, bei welcher ein Segen für das religiöse Streben des Bewerbers erbeten wird.
 
Diejenigen Bewerber, die der Unabhängigen Katholischen Kirche beitreten wollen, und bei denen die Gültigkeit bereits erhaltener Sakramente zweifelhaft ist, können diese nochmals "sub conditionem" (bedingungsweise) empfangen.
 
 
Auszug aus : "Darlegung der G r u n d s ä t z e und Zusammenfassung der L e h r e der U n a b h ä n g i g e n   K a t h o l i s c h e n K i r c h e"